Wohnen im Grünen – mit Plan und Potenzial
Das Grundstück liegt in einem charmanten Wochenendhausgebiet und ist Teil eines weitläufigen Landschaftsschutzgebiets (Zone 3). Die Lage verbindet naturnahes Leben mit klaren Rahmenbedingungen für eine Bebauung:
Erlaubt ist die Errichtung eines eingeschossigen Wochenendhauses in offener Bauweise – mit einer Grundfläche von bis zu 60 m². Auch Garagen oder Nebengebäude sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, wenn sie sich harmonisch in die Umgebung einfügen.
Wichtig zu wissen: Das Grundstück liegt in einem sensiblen Naturraum. Aus diesem Grund gelten besondere Vorgaben für die Abwasserentsorgung – hier ist der Einbau einer abflusslosen Abwassergrube mit mindestens 5 m³ Volumen sowie einer Schlammsammelgrube erforderlich.
Zudem sind die im Bebauungsplan als Grünflächen ausgewiesenen Teilbereiche dauerhaft von einer Bebauung freizuhalten, um das landschaftliche Gesamtbild zu erhalten.
Fazit: Wer naturnahes Wohnen mit klar definierten Gestaltungsmöglichkeiten sucht, findet hier einen schönen Rückzugsort mit Potenzial – im Einklang mit der Natur und mit Raum für Ideen.