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Mit diesem Angebot haben Sie die rare Möglichkeit, eine wunderbare, renovierte Altbauwohnung in hervorragender zentraler Lage der Saarbrücker City zu mieten.
Das Flair dieser klassischen Altbauwohnung mit Deckenhöhen zwischen 3,1 - 3,4m entfaltet sich bereits beim Anblick der im Rahmen des "Ensembleschutzes Rosenstraße" denkmalgeschützen Fassade.
Sie erreichen die Wohnung im 3. Obergeschoss über das innenliegende Treppenhaus.
Auch die Aufteilung dieser Immobilie ist klassisch, gut durchdacht und praktisch. Der Flur erschließt sämtliche Räume der Wohnung. Zwei separate Zimmer zur Gebäudevorderseite können flexibel als Wohn- oder Arbeitszimmer genutzt werden. Vom Wohnzimmer aus gelangen Sie auf einen schönen französischen Balkon mit Blick zur Mainzer Straße.
Über das großzügige Esszimmer erreichen Sie die Küche mit Einbauküche inklusive Elektrogeräten. Sowohl von der Küche als auch vom Esszimmer besteht Zugang zum sonnigen und ruhig gelegenen Balkon mit attraktiver Südwestausrichtung und Blick in die Innenhöfe der Mainzer Straße.
Dabei trennt eine repräsentative zweiflügelige Kassetentür die beiden Wohnräume voneinander ab.
Das Schlafzimmer ist zum Innenhof ausgerichtet und bietet dadurch eine angenehm ruhige Wohnatmosphäre.
Ein Badezimmer mit Badewanne sowie ein separates Gäste-WC runden die praktische Raumaufteilung dieser Wohnung ab.
Überhaupt ist man mit dieser Lage "mitten im Leben" und alle Einrichtungen des kulturellen, öffentliche und gastronomischen Lebens sind fußläufig erreichbar.
HINWEIS: Die Heizkosten sind in den Nebenkosten nicht enthalten und werden über einen sogenannten Direktversorgungsvertrag zwischen Mieter und Versorger abgerechnet
Saarbrücken gehört als Landeshauptstadt zu den Lebens-, Handels- und Industriezentren im Dreiländereck Saarland, Lothringen und Luxemburg.
Deutsche Tugenden gepaart mit dem französischen "Laissez-faire" kennzeichnen die einzigartige hier vorherrschende Lebensart und machen Saarbrücken zu einem wunderbaren Platz zum Leben und Arbeiten.
Die hier offerierte Wohnung befindet sich in absolut zentraler City-Lage.
In wenigen Minuten ist die Innenstadt mit dem St. Johanner Markt auch fußläufig erreichbar.
Es besteht eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV und die Autobahnen A1, A6 und A620 in Richtung Trier, Mannheim und Luxemburg.
Alle Einrichtungen des öffentlichen Lebens, Nahversorger, etc. sind fußläufig erreichbar.
Mit dem Hauptbahnhof und dem Flughafen Saarbrücken-Ensheim bietet Saarbrücken auch die Verbindung an den nationalen und internationalen Fernreiseverkehr.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne mit weiteren Objektinformationen und für Besichtigungen zur Verfügung.
Alle im Exposé genannten Objektangaben und Informationen beruhen auf Angaben des Auftraggebers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.
Hinweis zum Energieausweis:
Wir weisen alle Auftraggeber auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Vorlage eines Energieausweises hin. Im Einzelfalle ist der Ausweis zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposé in Bearbeitung, also noch nicht erstellt und wird später nachgereicht. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Ergänzender Hinweis: Ein übergebener Energieausweis stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Unser Haftungsauschluss bezieht sich auch auf die darin enthaltenen Daten.
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
• Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind. (§3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
• Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und –Ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren.
• Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten.
• Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlichen Berechtigten um eine Politisch exponierte Person (PeP) handelt.
• Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§4 Abs. 6 GwG)
Bitte helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen.
• Zeigen Sie uns bitte Ihren Personalausweis und ermöglichen damit die vorgeschriebene Dokumentation.