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Kaufpreis1.000 m²
Grundstücksfläche66482 Zweibrücken
Baugrundstück in 66482 Zweibrücken gesucht!
Wir suchen aktuell für ein eigenes Neubauprojekt für den Bau von 25 barrierefreien Mietwohnungen ein geeignetes Baugrundstück in zentraler Stadtlage.
Gesucht wird:
- Grundstücksfläche ab ca. 1.000 m²
- Bevorzugt Innenstadt- oder innenstadtnahe Lage
- Geplant ist die Entwicklung von modernen, barrierefreien Wohnungen
Auch größere Flächen oder Grundstücke mit sanierungs- bzw. abrissbedürftigen Gebäuden sind willkommen.
Warum Sie uns ansprechen sollten:
Als regionales Immobilienunternehmen stehen wir für zuverlässige, diskrete und transparente Ankaufsprozesse.
Wenn Sie ein Grundstück veräußern möchten oder jemanden kennen, der eine passende Fläche besitzt, freuen wir uns über Ihre Nachricht.
Auch Tippgeber profitieren – attraktive Empfehlungsvergütungen möglich!
Kontakt:
Immobilia GmbH
Poststraße 19, 66482 Zweibrücken
Tel.: 06332 / 903460
Mail.: immobilia@immo-gessner.de
Ansprechpartner
66482 Zweibrücken
Anbieter
66482 Zweibrücken
IMMOBILIA Vertriebsgesellschaft für Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen mbH
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Immobilia Vertriebsgesellschaft für Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen mbH (nachfolgend „Immobilia“) und ihren Kunden im Bereich Immobilienvermittlung und -ankauf.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag mit Immobilia kommt durch schriftliche, mündliche oder konkludente Beauftragung zustande, insbesondere durch Inanspruchnahme unserer Leistungen.
3. Provision
Im Erfolgsfall ist die vereinbarte Provision fällig. Diese entsteht insbesondere mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages oder Mietvertrages.
Die Höhe der Provision ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung oder dem Exposé.
4. Weitergabe von Informationen
Alle durch Immobilia erhaltenen Informationen sind vertraulich und dürfen nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
Bei Verstoß kann ein Provisionsanspruch entstehen.
5. Haftung
Die Angaben zu Immobilien basieren auf Informationen Dritter. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen.
Die Haftung von Immobilia ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
6. Doppeltätigkeit
Immobilia ist berechtigt, für beide Vertragsparteien tätig zu werden, sofern keine Interessenkollision besteht.
7. Geldwäschegesetz
Der Kunde ist verpflichtet, die nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen Angaben und Nachweise bereitzustellen.
8. Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung auf unserer Website.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Zweibrücken.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
IMMOBILIA Vertriebsgesellschaft für Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen mbH
Poststraße 19
66482 Zweibrücken
Telefon: 06332 / 903460
Fax: 06332 / 903462
E-Mail: immobilia@immo-gessner.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das unten beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
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