Das Mandelbachtal ist eine Gemeinde im Süden des Saar-Pfalz-Kreises Mandelbachtal und liegt im UNESCO-Biosphärenreservat Bliesgau.
Der Verwaltungssitz ist im Ortsteil Ormesheim mit ca. 2.800 Einwohnern.
Das Anwesen befindet sich etwa 700 Meter vom Ortszentrum.
Die Stadt Saarbrücken ist ungefähr 17 km, der Flughafen Saarbrücken ca. 5,5 km und die Autobahnauffahrt St. Ingbert-West (A6) ist ebenfalls rund 5,5 km entfernt.
Objektbeschreibung
Dieses Zweifamilienhaus aus dem Jahr 1906 bietet auf einem Grundstück von 955 m² vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für Wohnen, Arbeiten und Hobby.
Das Ensemble besteht aus einem Wohnhaus, einer Werkstatt (ehemals als Schreinerei genutzt), einem Anbau (Bj. 1980) sowie einer Halle (Bj. 1972) mit eigener Zufahrt.
Das Wohnhaus bietet eine Wohnfläche von etwa 185 m² (zzgl. 95 m² Nutzfläche) die sich auf das Erdgeschoss (76 m²) und das Dachgeschoss (109 m²) verteilen.
Die Ausstattung besteht aus Holzfenstern mit Isolierverglasung, Laminat-, PVC- und Parkettböden.
Das Erdgeschoss wird über eine Nachtspeicherheizung geheizt, während für das Dachgeschoss eine Ölzentralheizung installiert ist.
Der Zustand des Hauses ist gepflegt, weist jedoch Modernisierungsbedarf auf, insbesondere im Erdgeschoss.
Besonders hervorzuheben ist die hell und freundlich gestaltete Dachgeschosswohnung, die über eine große Terrasse mit Weitblick verfügt.
Die Raumaufteilung gestaltet sich wie folgt: Im Erdgeschoss befinden sich vier Zimmer, eine Küche, ein Bad, ein Flur sowie ein Balkon. Das Dachgeschoss umfasst ebenfalls vier Zimmer, eine Küche, ein Bad, einen Flur sowie eine große Terrasse.
Das Anwesen umfasst zudem umfangreiche Gewerbe- und Nutzflächen.
Das Werkstattgebäude hat eine Fläche von etwa 97 m², ist massiv gebaut, verfügt über Holzfenster mit Isolierverglasung und befindet sich in einem vernünftigen Erhaltungszustand.
Der Anbau aus bietet ebenfalls rund 97 m² Fläche.
Die Halle besitzt mit circa 321 m² die größte Nutzfläche.
Insgesamt stehen somit etwa 515 m² Nutzfläche zur Verfügung, die sich ideal als Lager, Werkstatt, Hobbyräume, für PKW oder für kreative Projekte nutzen lassen.
Fazit:
Die Immobilie überzeugt durch ihre solide Bauweise und großzügige Flächen für individuelle Nutzungskonzepte. Eine Modernisierung kann das Potenzial dieses Objekts noch weiter steigern.
Sonstiges
Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne mit weiteren Objektinformationen und für Besichtigungen zur Verfügung.
Alle im Exposé genannten Objektangaben und Informationen beruhen auf Angaben des Auftraggebers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.
Hinweis zum Energieausweis:
Wir weisen alle Auftraggeber auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Vorlage eines Energieausweises hin. Im Einzelfalle ist der Ausweis zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposé in Bearbeitung, also noch nicht erstellt und wird später nachgereicht. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Ergänzender Hinweis: Ein übergebener Energieausweis stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Unser Haftungsauschluss bezieht sich auch auf die darin enthaltenen Daten.
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
• Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind. (§3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
• Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und –Ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren.
• Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten.
• Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlichen Berechtigten um eine Politisch exponierte Person (PeP) handelt.
• Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§4 Abs. 6 GwG)
Bitte helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen.
• Zeigen Sie uns bitte Ihren Personalausweis und ermöglichen damit die vorgeschriebene Dokumentation.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Der Widerruf ist zu richten an:
Eichenlaub & Dumont KG Grundstücksmakler KG
Julius-Kiefer-Str. 113
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681/85 54 86
Telefax: 0681/85 34 93 info@eichenlaub-dumont.de
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
FOLGEN DES WIDERRUFS:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
133 m² Wohnfläche • 600 m² Grundstücksfläche • 4 Anzahl Zimmer • 3 Anzahl Schlafzimmer • 1 Anzahl Badezimmer
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