Bübingen, erstmals im Jahre 1310 erwähnt, gehört zu den ältesten Stadtteilen Saarbrückens.
Aufgrund seiner Lage gehört der Ort zu den bevorzugten Wohngebieten der saarländischen Landeshauptstadt.
Das Anwesen befindet sich am Ende einer Sackgasse auf dem Bübinger Berg und bietet mit seiner Höhenlage und dem gehobenen Umfeld beste Voraussetzungen für eine hohe Wohn- und Lebensqualität.
Bübingen, in Kombination mit den umliegenden Orten Güdingen und Kleinblittersdorf, und dem angrenzenden Frankreich, offeriert alle wichtigen Einrichtungen des öffentlichen Lebens plus die Nähe zur Natur und viele Möglichkeiten der aktiven sportlichen Freizeitgestaltung.
Über die B51 erreichen Sie auf kurzen Wegen die Autobahnauffahrten zur Saarbrücker Innenstadt bzw. zur A6 in Fahrtrichtung Mannheim.
Auch die Anbindung Bübingens an die "Saarbahn", sorgt für eine umweltgerechte Anbindung an die Saarbrücker Innenstadt.
Objektbeschreibung
Bitte senden Sie uns Ihre Anfragen zu dieser Wohnung SCHRIFTLICH mit der Antwortfunktion zu dieser Anzeige und Angaben zur Personenanzahl und Ihrer jeweiligen beruflichen Tätigkeit.
Die angebotene Wohnung befindet sich im Obergeschoss eines Hauses mit nur 2 Einheiten in zentraler und ruhiger Lage nahe der Ortismitte von Saarbrücken-Bübingen.
Über das innenliegende Treppenhaus erreichen Sie mit wenigen Stufen den Eingang und die Diele der Wohnung.
Durch die Südwestausrichtung der Küche und des Wohnraums vermittelt die Wohnung sofort einen hellen und freundlichen Eindruck.
2 separate Räume erreicht man direkt über die Diele. Anschließend daran befindet sich auch ein - erneuertes - Duschbad mit einer Lichtkuppel.
Die Küche (mit Einbauküche) ist mit einer praktischen Durchreiche mit dem Wohnraum befunden. Von dort gelangen Sie auch auf den teilüberdachten Balkon (mit Markise).
Neben dem Wohnzimmer befindet sich ein großzügiges Schlafzimmer mit dem anliegenden Wannenbad.
Ein eigener Kellerraum und eine separare Einzelgarage (+ 50€ pro Monat) runden dieses tolle Angebot ab.
Wir freuen uns auf Ihre Anfragen.
Sonstiges
Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne mit weiteren Objektinformationen und für Besichtigungen zur Verfügung.
Alle im Exposé genannten Objektangaben und Informationen beruhen auf Angaben des Auftraggebers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.
Hinweis zum Energieausweis:
Wir weisen alle Auftraggeber auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Vorlage eines Energieausweises hin. Im Einzelfalle ist der Ausweis zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposé in Bearbeitung, also noch nicht erstellt und wird später nachgereicht. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Ergänzender Hinweis: Ein übergebener Energieausweis stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Unser Haftungsauschluss bezieht sich auch auf die darin enthaltenen Daten.
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
• Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind. (§3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
• Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und –Ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren.
• Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten.
• Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlichen Berechtigten um eine Politisch exponierte Person (PeP) handelt.
• Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§4 Abs. 6 GwG)
Bitte helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen.
• Zeigen Sie uns bitte Ihren Personalausweis und ermöglichen damit die vorgeschriebene Dokumentation.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Der Widerruf ist zu richten an:
Eichenlaub & Dumont KG Grundstücksmakler KG
Julius-Kiefer-Str. 113
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681/85 54 86
Telefax: 0681/85 34 93 info@eichenlaub-dumont.de
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
FOLGEN DES WIDERRUFS:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
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