Die angebotene Mietwohnung befindet sich in zentraler Lage von 66780 Siersburg, einem beliebten Ortsteil der Gemeinde Rehlingen-Siersburg. Die unmittelbare Umgebung zeichnet sich durch eine sehr gute Infrastruktur und kurze Wege zu den Einrichtungen des täglichen Bedarfs aus.
Ein besonderer Vorteil ist die direkte Nachbarschaft zu einem neu errichteten REWE-Markt, wodurch Einkäufe bequem fußläufig erledigt werden können. Darüber hinaus befinden sich weitere Einkaufsmöglichkeiten, Bäckereien, Gastronomiebetriebe sowie Dienstleister in unmittelbarer Umgebung.
Auch die medizinische Versorgung ist durch nahegelegene Ärzte und Apotheken sichergestellt. Familien profitieren von der guten Erreichbarkeit von Kindergärten und Schulen im näheren Umfeld.
Die Verkehrsanbindung ist ebenfalls als sehr gut zu bezeichnen: Über die nahegelegenen Bundesstraßen sowie die Autobahnanschlüsse sind die umliegenden Städte schnell erreichbar. Zudem besteht eine Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, wodurch auch Pendler flexibel mobil sind.
Objektbeschreibung
Diese gepflegte Mietwohnung befindet sich im 1. Obergeschoss eines gemischt genutzten Mehrfamilienhauses in 66780 Siersburg. Das ursprünglich im Jahr 1905 errichtete Gebäude wurde 1996 umfassend saniert, sodass es heute eine gelungene Verbindung aus solidem Altbaubestand und zeitgemäßem Wohnkomfort bietet.
Die Immobilie umfasst zwei Wohneinheiten in den oberen Etagen sowie mehrere Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss und bietet somit eine angenehme Kombination aus Wohnen und Infrastruktur.
Die Wohnung verfügt über eine Wohnfläche von ca. 78,29 m2 und überzeugt durch eine funktionale sowie gut durchdachte Raumaufteilung. Über die Diele gelangen Sie in den zentralen Wohnbereich, der als Herzstück der Wohnung dient. Von hier aus erreichen Sie die angrenzende Küche.
Auf der gegenüberliegenden Seite befinden sich das Elternschlafzimmer, ein weiteres Zimmer, das sich ideal als Kinder-, Arbeits- oder Gästezimmer eignet, sowie das Badezimmer mit Tageslicht, einer Badewanne und einer Dusche.
Insgesamt stehen Ihnen somit drei gut geschnittene Zimmer, eine separate Küche, eine Diele und ein Badezimmer zur Verfügung. Ergänzend gehört ein eigener Kellerraum zur Wohnung, der zusätzlichen Stauraum bietet.
Das Gebäude wurde auch in den letzten Jahren weiter modernisiert: Der Kellerbereich wurde 2019 saniert. Im Jahr 2021 erfolgte die Installation einer modernen Gasbrennwertheizung sowie 2022 die Erneuerung der Dusche im Badezimmer. Zudem wurden 2022 dreifach verglaste Fenster und eine Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung verbaut, die zu einer verbesserten Energieeffizienz und Wohnqualität beitragen. 2025 wurde die Wohnung des Weiteren komplett gestrichen und die Heizkörper im Wohnzimmer erneuert.
Details im Überblick:
- Wohnfläche: ca. 78,29 m2
- Baujahr: 1905
- Umfassende Sanierung/Modernisierung: 1996
- Zimmer: 3
- Küche, Badezimmer, Diele
- Eigener Kellerraum
- Moderne Heizungs- und Fenstertechnik
Mietkonditionen:
- Nettokaltmiete: 550,00 €
- Nebenkosten: 150,00 €
- Kaution: 2 Nettokaltmieten
Weitere aktuelle Angebote finden Sie auf unserer Webseite:
www.schaeferimmosaar.de
Sonstiges
Besichtigungstermine:
Gerne stellen wir auf Anfrage weitere Unterlagen zu diesem Objekt zur Verfügung und vereinbaren einen Besichtigungstermin mit Ihnen.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, unter der Telefonnummer 06831 / 50 845 18 oder auch per Mail.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Haftungsausschluss:
Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben sind vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Alle Angaben stammen vom Vermieter. Die Firma Schäfer Immobilien übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Insbesondere die Angaben zur Wohnfläche, zur Nutzfläche und zur Aufteilung der Wohn-/Nutzfläche sind von uns nicht durch ein eigenes Aufmaß oder eine Wohnflächenberechnung kontrolliert worden. Die Angaben zum Baujahr sind nicht durch eine Einsicht in die Bauakte überprüft worden.
Ausstattung
heizungsart
Zentralheizung
befeuerung
Gas
Ansprechpartner
Claudia Schäfer
Schäfer Immobilien
Anbieter
Schäfer Immobilien
66740 Saarlouis
Telefon06831-5084518E-MailDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Webwww.schäferimmo.de
Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.
Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen, oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.
Vorbehaltlich deren Zustimmung, geben wir auf Anfrage die Namen der jeweiligen Eigentümer bekannt.
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Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekannt zu geben.
Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies binnen einer Woche nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.
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Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Exposékosten, Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt,
Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von uns nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.
Entstehung des Provisionsanspruches:
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.
Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:
Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrundegelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich fällig.
Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von uns niedriger ausgehandelten Kaufpreises, so errechnet sich die vorgenannte prozentuale Vergütung aus dem letzten Kaufpreis.
Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen.
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind.
Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig.
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Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit.
Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Saarlouis Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.
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