Eppelborn ist eine saarländische Gemeinde im Landkreis Neunkirchen, zentral im Illtal gelegen. Die Gemeinde punktet mit ihrer verkehrsgünstigen Lage zwischen Saarbrücken (ca. 25 km südlich) und Lebach (ca. 7 km westlich). Dank der unmittelbaren Nähe zur Autobahn A1 ist Eppelborn hervorragend an das regionale und überregionale Verkehrsnetz angebunden. Auch per Bahn und Bus ist Eppelborn gut erreichbar – der örtliche Bahnhof und mehrere Buslinien bieten regelmäßige Verbindungen in die Region.
Vor Ort erwartet Sie eine gut ausgebaute Infrastruktur mit Schulen, Kindergärten, medizinischer Versorgung und vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten. Gleichzeitig bietet die Umgebung einen hohen Wohn- und Freizeitwert, geprägt von einer landschaftlich reizvollen Lage und zahlreichen Naherholungsmöglichkeiten.
Objektbeschreibung
Willkommen in Ihrem neuen Zuhause im beliebten Eppelborner Ortsteil Bubach-Calmesweiler!
Auf rund 100 m² Wohnfläche erwarten Sie lichtdurchflutete, gut geschnittene Zimmer mit vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten. Ein zentraler Flur sorgt für eine klare Raumaufteilung und verbindet alle Zimmer auf praktische Weise.
Der geräumige Wohn- und Essbereich ist offen gestaltet und zeichnet sich durch viel Tageslicht sowie eine durchdachte Raumaufteilung aus. Die angrenzende Küche ist über eine praktische Durchreiche direkt mit dem Essbereich verbunden.
Gegenüber dem Wohnbereich befindet sich das großzügige Schlafzimmer. Am Ende des Flurs liegt das modernisierte Badezimmer mit Dusche sowie Anschlüssen für Waschmaschine und Trockner.
Ein weiteres, kleineres Zimmer mit Zugang zum überdachten Balkon ergänzt das Raumangebot und kann flexibel als Arbeits- oder Gästezimmer genutzt werden.
Zusätzlichen Stauraum bietet der zur Wohnung gehörende Kellerraum mit ca. 10 m², ein Außenstellplatz hinter dem Haus rundet das Angebot ab.
Optional besteht die Möglichkeit, zusätzlich eine ca. 130 m² große Gewerbeeinheit im Haus zu erwerben. Diese bietet vielseitige Nutzungsmöglichkeiten – etwa als Büro, Praxis, Gastronomie oder Einzelhandelsfläche. Auch eine Umnutzung zu Wohnraum ist denkbar, vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigungen.
Sonstiges
Weitere detaillierte Informationen zur Immobilien, finden Sie in unserem interaktiven Web-Exposé. Dazu gehören unter anderem der vollständige Energieausweis sowie bemaßte Grundrisse. Bitte beachten Sie, dass wir Anfragen nur mit vollständigen Angaben bearbeiten können. Wir bitten Sie daher, uns alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit wir Ihnen schnell und umfassend weiterhelfen können.
Provision:
Die Maklerprovision in Höhe von 3,57% inkl. 19 % MwSt. vom Kaufpreis ist mit Abschluss des Kaufvertrages verdient und fällig. Der Makler ist auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig.
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass dieses Angebot anhand der uns vom Eigentümer zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen erstellt wurde. Trotz aller Sorgfalt können wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen.
Ausstattung
Ausstattungsqualität
Standard
Bad
Dusche, Fenster
Küche
Einbauküche
Boden
Fliesen, Kunststoff
Heizungsart
Zentralheizung
Befeuerung
Gas
Stellplatzart
Freiplatz
- Bad erneuert (2020)
- Wasserleitungen erneuert (2020)
- Boden/Wände erneuert (2020)
- 2-Fach verglaste Fenster (2016)
- Dach erneuert (2016)
- Fundamentisolierung Keller (2016)
- Sanierung Kellerbereich (2016)
- Elektroinstallation zwischen Baujahr und 1989
- Zentralheizung von 2004 (Gas)
- 1 Außenstellplatz
- Kellerabteil
Ansprechpartner
Lars Engstler
B&E Immobilien
Anbieter
B&E Immobilien
66822 Lebach
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Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung erteilt durch das Ordnungsamt der Stadt Saarlouis
Zuständige Aufsichtsbehörde
Landkreis Saarlouis, Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6, 66740 Saarlouis
Verbraucherinformationen
Online-Streitbeilegung gemäß Art.14 Abs.1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr
Anbieter AGB - B&E Immobilien
§ 1. Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 2 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig zu sein.
§ 3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§ 5 Geldwäscheprävention
Wir sind verpflichtet, bei Anbahnung eines konkreten Kaufvertrages im Rahmen der Geldwäscheprävention gemäß Geldwäschegesetz (GWG) die Identität der Vertragsparteien, derer Vertreter und wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und zu speichern. Unsere Vertragspartner sind verpflichtet, uns nach § 11 GWG bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung zu unterstützen.
§ 6 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 7 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§ 8 Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit, noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahruen vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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